Vergütungshinweise

Noch ein kurzes Wort zur Rechtsanwaltsvergütung. Auch wenn ich meine Leistungen nicht kostenlos anbieten kann und darf, sind faire und transparente Kosten für mich selbstverständlich. Gern helfe ich Ihnen, das mit der Rechtsverfolgung verbundene Kostenrisiko einzuschätzen und erläutere Ihnen im Erstgespräch - noch vor einer Mandatserteilung - die zu erwartenden Kosten und Gebühren.
Meine Erstberatung ist für Sie kostenfrei, wenn Sie mir das Mandat erteilen. Ansonsten werden für eine ausschließliche Erstberatung eines Verbrauchers bis zu 190,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer berechnet.

Ich rechne meine gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Maßgebend für die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich der Gegenstandswert Ihrer Rechtsangelegenheit.

Bei aufwendigen Rechtsangelegenheiten, deren Bearbeitung durch die gesetzliche Vergütung nicht kostendeckend erfolgen kann, sowie für ausschließliche Rechtsberatungen, schließe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Für eine außergerichtliche Beratung (z.B. Vertragsgestaltung, Prüfung rechtlicher Fragen, Erstellung eines Rechtsgutachtens usw.) biete ich grundsätzlich die Vereinbarung eines pauschalen Honorars an, das sich sowohl nach meinem Arbeitsaufwand bemisst. Wenn dies nicht möglich ist, vereinbare ich mit Ihnen ein Honorar, das sich nach meinem Zeitaufwand richtet - mit einem variablen, vom Schwierigkeitsgrad abhängigen Stundensatz (ab 100,00 € zuzüglich Umsatzsteuer).

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein sollten, die Kosten einer Rechtsberatung oder einer Prozessführung in vollem Umfang aufzubringen, prüfe ich Ihren Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Ob Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe mit. Den Vordruck hierfür finden sie unter Formulare.
Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem Gerichtsverfahren. Die Gewährung dieser Hilfe richtet sich einerseits nach Ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und andererseits nach den Erfolgsaussichten des Rechtsstreits. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse mit. Den Vordruck hierfür sowie ein Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe finden sie unter Formulare.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bitte ich Sie, zum Besprechungstermin Ihre Police mitzubringen. Ich führe für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft – von der Einholung einer Deckungszusage bis hin zur Abrechnung von Kostenübernahmeansprüchen.